Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens
innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung
des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind
ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind
nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise
anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von
Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem
Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.