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Privathaftpflicht Versicherungen

  
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Die gesetzliche Berufsunfähigkeits- Versicherung wurde stark eingeschränkt.
Informieren Sie sich mit dem Test der Stiftung Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
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Was umfassen die Privathaftpflicht Versicherungen ?

Die Privathaftpflicht-Versicherungen stellen den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).

Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat. Des Weiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
 

 

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Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:

  • Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
  • Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Die Privathaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.

Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als  das Doppelte der beantragten Deckungssumme.

Hinweis:

Kommen während der Vertragslaufzeit neue Risiken (z.B. Anschaffung eines Hundes oder Pferdes) hinzu, so sind diese in der Regel über die sogenannte Vorsorgeversicherung § 2 AHB automatisch mitversichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, auf Aufforderung des Versicherers welche normalerweise als beigedruckter Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgt, mit Frist von einem Monat diese neuen Risiken anzuzeigen.

Tip:

Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung meist auf eine Deckungssumme in Höhe von max. DM 500.000,-- für Personenschäden und DM 150.000,-- für Sachschäden begrenzt ist, empfiehlt es sich jedes neue Risiko dem Versicherer sofort mitzuteilen.

 

Tipp:

Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. ( Ausnahme Progressions-Tarife )


 

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