Was umfassen
die Privathaftpflicht Versicherungen ?|
Die Privathaftpflicht-Versicherungen
stellen den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der
Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Der Versicherer leistet bei
Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige
Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat. Des
Weiteren leistet der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie
bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens
sind.
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Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe
Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten
Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher
Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines
Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet
üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist
nur bis zu einem Jahr.
Je Schadensfall leistet der Versicherer
generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei
mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht
mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
Hinweis:
Kommen während der Vertragslaufzeit neue
Risiken (z.B. Anschaffung eines Hundes oder Pferdes) hinzu, so sind diese in
der Regel über die sogenannte Vorsorgeversicherung § 2 AHB
automatisch mitversichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer
verpflichtet, auf Aufforderung des Versicherers welche normalerweise als
beigedruckter Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgt, mit Frist von einem
Monat diese neuen Risiken anzuzeigen.
Tip:
Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung meist auf eine
Deckungssumme in Höhe von max. DM 500.000,-- für Personenschäden und DM
150.000,-- für Sachschäden begrenzt ist, empfiehlt es sich jedes neue Risiko
dem Versicherer sofort mitzuteilen.
| Tipp:Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. ( Ausnahme Progressions-Tarife )
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